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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 12. Februar 2021 (gültig vom 15.02.2021 bis 07.03.2021)

Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz über die Aufhebung der Beschränkung von Versorgungsgängen sowie von Sport und Bewegung im Freien auf einen Umkreis von 15 km nach § 2b Abs. 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 12.02.2021 sowie über die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre nach § 2c Abs. 2 SächsCoronaSchVO

Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz über die Festlegung von Alkoholverbotszonen nach § 2d Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 12.02.2021

Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen - Bekanntmachung des Landkreises Görlitz vom 18. Januar 2021, Az. 11.1.2.03-7798-83-3

Allgemeinverfügung - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus-Krankheit-2019 (COVID-19) - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 15. Februar 2021, Az.: 21-0502/3/14-2021/25311 (gültig vom 15.02.2021 bis 07.03.2021)

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung 

Informationen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

 

Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen.

Die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine einheitliche Regelung für die Erstattung von Elternbeiträgen geeinigt. Die Befreiung von den Entgelten gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.

Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Bei einer fortgesetzten Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden und zwar für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages.

Die Kosten werden von Kommunen und Freistaat jeweils hälftig aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches sowie dem Corona-Bewältigungsfonds finanziert.

Die Vereinbarung steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt des Sächsischen Landtages.

Deshalb wurde der Elternbeitrag für den Monat Januar 2021 (Fälligkeit Anfang Januar 2021) nicht abgebucht bzw. die Eltern werden gebeten keine Überweisungen vorzunehmen. Der Elternbeitrag für den Monat Februar 2021 wird vorläufig ebenfalls nicht abgebucht. 

 

Der Verwaltungsverband Diehsa ist ab sofort nur eingeschränkt für den Publikumsverkehr geöffnet.

Im gesamten Haus gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Die Büros sind für den Besucherverkehr geschlossen. Die Verwaltungshandlung erfolgt soweit möglich im Saal im Erdgeschoss des Gewandhauses. Aufgrund der begrenzten Fläche kann es zu Wartezeiten beim Zugang kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen. 

Einwohnermeldeamt:

Bitte links am Gebäude vorbei bis zum 7. Fenster. Sie werden durch das Fenster bedient! (Sofern die Witterung es zulässt).

 

Gewerbeamt / Ordnungsamt:

Bitte links am Gebäude vorbei bis zum 8. Fenster. Sie werden durch das Fenster bedient! (Sofern die Witterung es zulässt).

 

Steueramt / Gebühren / sonstige Anliegen:

  • Bitte klingeln (Klingel am Schaukasten).
  • Anliegen kurz vorbringen.
  • Nach Aufforderung mit Mund-Nasen-Bedeckung eintreten.
  • Hände gründlich waschen (WC Herren EG).
  • Im Saal im Erdgeschoss warten.
  • Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einhalten.
  • Mitarbeiter wird zu Ihnen Kontakt aufnehmen.
  • Ihr Aufenthalt im Gebäude wird mit Namen, PLZ, Uhrzeit dokumentiert (datenschutzrechtlich konforme Vernichtung nach 1 Monat ist sichergestellt).

 

Hinweis: Personen mit Symptomen der Krankheit Covid-19 (z.B. erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung, Durchfall) ist das Betreten des Gebäudes untersagt.

 

Es werden alle Bürger/innen gebeten, Ihre Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail an den Verwaltungsverband Diehsa zu richten.

Verwaltungsverband Diehsa:

Einwohnermeldeamt: Tel: 035827-71921, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ordnungsamt / Gewerbeamt: Tel: 035827-71922, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Steuern: Tel: 035827-71924, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Elternbeiträge: Tel: 035827-71913, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Beck - Verbandsvorsitzender

 

 

Willkommen im Verwaltungsverband Diehsa

Wir begrüßen Sie im Gebiet zwischen dem Stausee Quitzdorf, der Hohen Dubrau, dem Biosphärenreservat "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" und den Königshainer Bergen.

Wenn Sie unser Verbandsgebiet im Landkreis Görlitz besuchen, so werden Sie neben dem Stausee Quitzdorf als größten Besuchermagneten auch wunderschöne Wald-, Heide- und Teichgebiete vorfinden.

Der VV Diehsa umfasst die vier Mitgliedsgemeinden Hohendubrau, Mücka, Quitzdorf am See und Waldhufen
mit insgesamt 6.474 Einwohnern (Stand: 30.06.2020) auf einer Fläche von 164,57 km².
 
Dirk Beck - Verbandsvorsitzender

 

Aufgaben des Verwaltungsverbandes

Der VV erfüllt verschiedene Aufgaben in eigener Verantwortung, d. h. die Entscheidungsbefugnis geht auf den VV über.
Die Gemeinden werden über die sie betreffenden Vorgänge unterrichtet (Erfüllungsaufgaben). Daneben erledigt der VV verschiedene Aufgaben der Gemeinden. Dabei ist er an die Weisungen der jeweiligen Gemeinde gebunden (Erledigungsaufgaben):

in eigener Zuständigkeit (Erfüllungsaufgaben):

  • Einwohnermeldeamt
  • Ausweis- und Passbehörde
  • Ordnungsamt / Gewerbeamt
  • Flächennutzungsplanung
  • sonstiges

im Auftrag der Gemeinden (Erledigungsaufgaben):

  • Bearbeitung der Personalangelegenheiten
  • Steuerverwaltung (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer)
  • Überwachung Mieten, Pachten, Elternbeiträge in Kindertagesstätten und Hort
  • Haushalts- und Rechnungswesen (u. a. Vorbereitung und Vollzug bezüglich der Verabschiedung des Haushaltplanes und des Jahresrechnungsabschlusses)
  • Vorbereitung und Ausarbeitung von örtlichen Satzungen
  • Beratung in gemeindlichen Angelegenheiten

 

Standesamt und örtliche Straßenverkehrsbehörde 

Die Aufgaben des Standesamtes nimmt seit 01.01.2012 die Stadtverwaltung Niesky wahr. Bitte wenden Sie sich bei allen standesamtlichen Aufgaben an: 

Stadtverwaltung Niesky, Standesamt, Muskauer Str. 20 - 22, 02906 Niesky, Tel: +49 3588 282626 oder 282622 oder 282627.

 

Die Aufgaben der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nimmt seit 2011 die Stadtverwaltung Niesky wahr. Bitte wenden Sie sich an: 

Stadtverwaltung Niesky, örtliche Straßenverkehrsbehörde, Muskauer Str. 20 - 22, 02906 Niesky, Tel: +49 3588 282624. .

Dies betrifft z.B.: Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums, Sperrungen von Straßen und Gehwegen durch Baustellen usw. auf gemeindlichen Straßen. Auf Straßen des Landkreises, des Freistaates Sachsen und des Bundes ist der Landkreis Görlitz zuständig.  

 

 

Kontakt

Kollmer Straße 1
02906 Waldhufen
Telefon: +49 35827 7190
Telefax: +49 35827 71925
E-Mail: post@vv-diehsa.de

Öffnungszeiten

Einwohnermeldeamt:
Mo: 08 - 12 Uhr
Di: 08 - 12 und 14 - 18 Uhr
Do: 08 - 12 und 14 - 16 Uhr

Gewerbeamt und Steueramt:
Di: 14 - 18 Uhr
Do: 08 - 12 Uhr

Elternbeiträge:
Mi: 8 - 12 Uhr

 

Außerhalb der Öffnungszeiten nach tel. Terminvereinbarung.

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