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Gewandhaus 2

Willkommen im Verwaltungsverband Diehsa

Wir begrüßen Sie im Gebiet zwischen dem Stausee Quitzdorf, der Hohen Dubrau, dem Biosphärenreservat
"Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" und den Königshainer Bergen.

Wenn Sie unser Verbandsgebiet im Landkreis Görlitz besuchen, so werden Sie neben dem Stausee Quitzdorf als größten Besuchermagneten auch wunderschöne Wald-, Heide- und Teichgebiete vorfinden.

Der VV Diehsa umfasst die vier Mitgliedsgemeinden Hohendubrau, Mücka, Quitzdorf am See und Waldhufen
mit insgesamt 6.390 Einwohnern (Stand: 30.06.2023) auf einer Fläche von 164,57 km².

 

Amtliche Feststellung der Geflügelpest im Landkreis Görlitz - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügungen

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz informiert über einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelhaltungsbetrieb in der Gemeinde Hohendubrau. Nach dem am 9. Januar 2026 eingegangenen abschließenden Befund des Nationalen Referenzlabors des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) und zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest wurden zwei Allgemeinverfügungen erlassen.

Demnach wird die sofortige Aufstallung – die Haltung von Geflügel (ausgenommen sind Tauben und Laufvögel) in geschlossenen Ställen und geschlossenen überdachten Ausläufen – auf dem kompletten Gebiet des Landkreises Görlitz nördlich der Bundesautobahn BAB 4 sowie im südlichen Teil an allen großen Gewässern und einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite angeordnet. Konkret betroffen sind der Berzdorfer See, der Olbersdorfer See sowie die Neiße. Zudem gilt ab 10. Januar 2026 im gesamten Landkreis Görlitz ein Verbot von jeglichen Veranstaltungen mit Geflügel und gehaltenen Vögeln. Dazu zählen Ausstellungen, Märkte, Schauen und Wettbewerbe. (Quelle: Landratsamt Görlitz, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt)

Weitere Informationen zum Thema sowie eine Karte zum Aufstallungsgebiet finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter folgendem Link: Geflügelpest - Hoch Pathogene Aviäre Influenza (HPAI)

 

Information zur Beantragung von Dokumenten im Einwohnermeldeamt

Ab 01.05.2025 gelten neue Anforderungen von Lichtbildern bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen.
Es dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Diese werden entweder durch einen zertifizierten Fotodienstleister erstellt und via QR-Code an die Behörde übermittelt oder in der Behörde selbst aufgenommen. Diese Fotoaufnahmen sind ab sofort im Einwohnermeldeamt des Verwaltungsverbandes Diehsa möglich. Durch die Fotoaufnahmen Vorort kann es jedoch zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Terminwahl zu Ihrem Anliegen. 

Kontakt

Kollmer Straße 1
02906 Waldhufen
Telefon: +49 35827 7190
Telefax: +49 35827 71925
E-Mail: post@vv-diehsa.de

 

Öffnungszeiten

Einwohnermeldeamt:
Mo: 08 - 12 Uhr
Di: 08 - 12 und 14 - 18 Uhr
Do: 08 - 12 und 14 - 16 Uhr

Gewerbeamt und Steueramt:
Di: 14 - 18 Uhr
Do: 08 - 12 Uhr

Elternbeiträge:
Di: 14 - 18 Uhr
Do: 08 - 12 Uhr

 

Außerhalb der Öffnungszeiten nach tel. Terminvereinbarung.

 

 

 

 

Waldbrand-App Sachsen

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Aufgaben des Verwaltungsverbandes

Der VV erfüllt verschiedene Aufgaben in eigener Verantwortung, d. h. die Entscheidungsbefugnis geht auf den VV über.
Die Gemeinden werden über die sie betreffenden Vorgänge unterrichtet (Erfüllungsaufgaben). Daneben erledigt der VV verschiedene Aufgaben der Gemeinden. Dabei ist er an die Weisungen der jeweiligen Gemeinde gebunden (Erledigungsaufgaben):

in eigener Zuständigkeit (Erfüllungsaufgaben):

  • Einwohnermeldeamt
  • Ausweis- und Passbehörde
  • Ordnungsamt / Gewerbeamt
  • Flächennutzungsplanung
  • sonstiges

im Auftrag der Gemeinden (Erledigungsaufgaben):

  • Bearbeitung der Personalangelegenheiten
  • Steuerverwaltung (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer)
  • Überwachung Mieten, Pachten, Elternbeiträge in Kindertagesstätten und Hort
  • Haushalts- und Rechnungswesen (u. a. Vorbereitung und Vollzug bezüglich der Verabschiedung des Haushaltplanes und des Jahresrechnungsabschlusses)
  • Vorbereitung und Ausarbeitung von örtlichen Satzungen
  • Beratung in gemeindlichen Angelegenheiten

Amt 24

amt24-logo

LEADER

Ostlicheoberlausitz-logo

Standesamt und örtliche Straßenverkehrsbehörde 

Die Aufgaben des Standesamtes nimmt seit 01.01.2012 die Stadtverwaltung Niesky wahr. Bitte wenden Sie sich bei allen standesamtlichen Aufgaben an: 

Stadtverwaltung Niesky, Standesamt, Muskauer Str. 20 - 22, 02906 Niesky, Tel: +49 3588 282626 oder 282622 oder 282627.

 

Die Aufgaben der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nimmt seit 2011 die Stadtverwaltung Niesky wahr. Bitte wenden Sie sich an: 

Stadtverwaltung Niesky, örtliche Straßenverkehrsbehörde, Muskauer Str. 20 - 22, 02906 Niesky, Tel: +49 3588 282624.

Dies betrifft u.a. Sperrungen von Straßen und Gehwegen durch Baustellen usw. auf gemeindlichen Straßen. Auf Straßen des Landkreises, des Freistaates Sachsen und des Bundes ist der Landkreis Görlitz zuständig.