| Aufgaben des Verwaltungsverbandes |
Der VV erfüllt verschiedene Aufgaben in eigener Verantwortung, d. h. die Entscheidungsbefugnis geht auf den VV über.
Die Gemeinden werden über die sie betreffenden Vorgänge unterrichtet (Erfüllungsaufgaben). Daneben erledigt der VV verschiedene Aufgaben der Gemeinden. Dabei ist er an die Weisungen der jeweiligen Gemeinde gebunden (Erledigungsaufgaben): |
| in eigener Zuständigkeit (Erfüllungsaufgaben): |
| Standesamt |
Einwohnermeldeamt
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Ausweis- und Paßbehörde |
Ordnungsamt / Gewerbeamt
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sonstiges |
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| im Auftrag der Gemeinden (Erledigungsaufgaben): |
- Bearbeitung der Personalangelegenheiten
- Steuerverwaltung (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer)
- Überwachung Mieten, Pachten, Elternbeiträge in Kindertagesstätten und Hort
- Haushalts- und Rechnungswesen (u. a. Vorbereitung und Vollzug bezüglich der Verabschiedung
des Haushaltplanes und des Jahresrechnungsabschlusses)
- Vorbereitung und Ausarbeitung von örtlichen Satzungen
- Beratung in gemeindlichen Angelegenheiten
- gemeindeübergreifende Fremdenverkehrsplanung |